Abschluss

Die Qualifikation Yogalehrer/Yogalehrerin IYA und BDY/EYU erfolgt nach der Prüfungsordnung des BDY. Zum Zeitpunkt der Prüfung sollte der/die Kandidatin Mitglied im BDY sein. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit, einer Lehrprobe und einem Prüfungsgespräch.

Diese Qualifikation ist europaweit anerkannt und i.d.R. Voraussetzung für jede Art öffentlicher Träger (Krankenkassen, Volkshochschulen, o.ä.) als YogalehrerIn tätig zu werden oder ihre eigene Schule zu eröffnen.